Hygienekonzept zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes
Dieses Hygienekonzept wurde auf Grundlage der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 12.08.2020, sowie der Empfehlung des LSB NRW, des DOSB und des DHB erstellt.
Regelungen für die Sportmannschaften
Die Anreise der Mannschaften und Schiedsrichter erfolgt getrennt. Der Zugang zur Halle erfolgt über den Haupteingang. Beim Betreten der Halle wird empfohlen, die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf allen Wegen in der Sporthalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese darf erst am Sitzplatz bzw. auf dem Spielfeld abgenommen werden. Das Umziehen der Mannschaften erfolgt in den Kabinen mit dem entsprechenden Vermerk für Heimmannschaft und Gastmannschaft. Für die Schiedsrichter gibt es eine extra Kabine mit dem Schild für Schiedsrichter. Der Zugang zu den Kabinen erfolgt über die Halle. Die Nutzung der Kabine ist max. 6 Personen gleichzeitig gestattet und die Duschanlagen dürfen nur mit 6 Personen gleichzeitig genutzt werden. Alle Kabinen werden nach jeder Nutzung desinfiziert. Die Gastmannschaft ist verpflichtet, zur Nachverfolgung eine Liste der anwesenden Spieler und Betreuer mitzubringen und dem Kampfgericht zu übergeben. Die Liste beinhaltet Vorname, Nachname, Telefonnummer und Unterschrift. Nach Ende des Spiels wird darum gebeten, zeitnah zu duschen und die Kabinen zu verlassen. Die Spielerinnen verlassen mit Mundschutz die Halle durch den Haupteingang.
Regelungen für die Zuschauer
Die Anreise der Zuschauer erfolgt getrennt. Der Zugang zut Halle erfolgt über den Haupteingang. Beim Betreten der Halle wird empfohlen, die Hände mit dem zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Auf allen Wegen in der Sporthalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen. Diese darf erst am Sitzplatz abgenommen werden. Zur Nachverfolgung müssen am Eingang die persönlichen Daten (Vorname, Nachname, Telefonnummer, Unterschrift) erfasst werden. Die Erfassung erfolgt über eine ausgelegte Liste. ln der Sporthalle gilt die Abstandsregelung auch bei den Zuschauern und der Benutzung der Sitzplätze. Die Zuschauerzahl wird auf maximal 70 Personen begrenzt. Die sanitären Anlagen im Eingangsbereich stehen nur den Zuschauern zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt einzeln. Beim Verlassen der Halle benutzen die Zuschauer den hinteren Ausgang am Ende der Halle - den ,Notausgang.